Entscheidungsgrundlage
Windrichtung: 90º - 270º
und Rückenwind > 15kn(*)
⇒ Muss-Betriebsrichtung 18
Windrichtung: 270º - 90º
und Rückenwind > 15kn(*)
⇒ Muss-Betriebsrichtung --
Rückenwind ≤ 15kn(*)
⇒ Bereich der Ausnahmeregelung
Keine Daten vorhanden
(*): Das ist eine Ausnahmeregelung.
Norm ist: Es soll nicht mit Rückenwind gestartet/gelandet werden!